Rechtsprechung
VG Bayreuth, 29.12.2011 - B 4 K 11.644 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,44689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Jahreseinkommen im Wohngeldrecht - Übernahme der Kinderbetreuungskosten als Berufsausbildungsbeihilfe - Kinderzuschlag im Ausbildungsförderungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2011 - B 4 K 11.644
Würde das Gericht die beiden Vorschriften dennoch, wie es die Klägerin verlangt, in dem Sinne auslegen, dass die Kinderbetreuungskosten nicht berücksichtigt werden dürfen, würde es sich damit in krassen Widerspruch zu den anzuwendenden Normen setzen eine Begünstigung ohne Grundlage im geltenden Recht einräumen und damit Befugnisse beanspruchen, die von der Verfassung dem Gesetzgeber übertragen sind (BVerfG, Beschluss vom 25.01.2011, Az. 1 BvR 918/10, NJW 2011, 836/837, RdNr. 51). - BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05
Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2011 - B 4 K 11.644
Eine Analogie setzt nämlich voraus, dass das Gesetz eine Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, so dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Urteil vom 14.01.2006, Az. IX ZR 92/05, NJW 2007, 992/993, RdNr. 15). - BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf …
Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2011 - B 4 K 11.644
Eine besonders weite Gestaltungsfreiheit ist dem Gesetzgeber dabei auf dem Gebiet des Sozialrechts zuzugestehen (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010, Az. 1 BvR 2556/09, NJW 2010, 2866/2867, RdNr. 17, st. Rspr.).
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2011 - B 4 K 11.644
Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011, Az. 1 BvR 2035/7, NVwZ 2011, 1316/1316 f., RdNrn. 76 f.). - BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01
Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen …
Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2011 - B 4 K 11.644
Das Gericht ist jedoch befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (BVerwG, Urteil vom 26.06.2002, Az. 8 C 30.01, BVerwGE 116, 332/333 = BayVBl. 2003, 155). - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2011 - B 4 K 11.644
Eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, mit der eine vorgesetzte Behörde verwaltungsintern auf ein einheitliches Verfahren oder eine bestimmte Ermessensausübung, aber auch auf eine bestimmte Gesetzesauslegung und -anwendung durch die nachgeordneten Behörden hinwirkt, ist kein (materielles) Gesetz im Sinne dieser Vorschriften des GG (BVerfG, Beschluss vom 31.05.1988, Az. 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214/227 = NJW 1989, 666/667). - Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2011 - B 4 K 11.644
Denn der Gesetzgeber bezweckte sowohl mit der Übernahme der Kinderbetreuungskosten im Bereich der Arbeitsförderung (BT-Drs. 13/4941, Seite 166) als auch mit der Einführung des Kinderzuschlages im BAföG (BT-Drs. 16/5172, Seite 22), Eltern zu erleichtern, Ausbildung und Familie besser zu vereinbaren. - SG Landshut, 07.12.2011 - S 10 AS 484/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Wegfall der …
Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2011 - B 4 K 11.644
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn er Regelungen darüber trifft, ob und in welchem Umfang bei der Gewährung von Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit der Person anknüpfen, sonstiges Einkommen des Empfängers auf den individuellen Bedarf angerechnet wird (so die sozialgerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf das BVerfG; neuestens SG Landshut, Urteil vom 07.12.2011, Az. S 10 AS 484/11, juris, RdNr. 48 im Zusammenhang mit der Anrechnung von Elterngeld auf Grundsicherungsleistungen). - Drs-Bund, 05.11.2008 - BT-Drs 16/10801
Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2011 - B 4 K 11.644
Doch auch nach der Einführung der entsprechenden Regelung in § 14 b BAföG durch das Kinderförderungsgesetz vom 10.12.2008 (BGBl. I, 2403), das die Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege umfassend regelt, hat er sowohl im Kinderförderungsgesetz als auch im nahezu zeitgleichen Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008 (BGBl. I, 2917), mit dem in § 68 Abs. 3 SGB III klargestellt wurde, dass die Übernahme der Kinderbetreuungskosten keine bloße Ermessensleistung ist (BT-Drs. 16/10801, Seite 36) nicht angeordnet, dass die Kinderbetreuungspauschale, obwohl sie eine zweckbestimmte Leistung ist, als Einkommen bei der Gewährung anderer Sozialleistungen, wie dem Wohngeld, außer Betracht zu bleiben habe.